Markenmissbrauch - Markenschutz

  • Die grundlegende Funktion von Marken besteht darin, unsere Waren und Dienstleistungen von den Waren und Dienstleistungen anderer zu unterscheiden.

  • Zusätzlich zur deutlichen Anzeige unserer Marke auf der Ware müssen wir sicherstellen, dass niemand anderes unsere Ware oder Dienstleistung kopieren kann, indem er eine Warenangabe auf der Ware oder in Verbindung mit der Dienstleistung anzeigt, die sehr ähnlich wie unsere Marke oder möglicherweise identisch mit unserer Marke ist. Neben dem Erwerb des Markenschutzes müssen wir auch besonders darauf achten, die Marke zu verteidigen und die Marke zu schützen.

  • Das Hauptmittel zur Bekämpfung von Fälschungen und zum Ergreifen von Maßnahmen gegen Fälscher ist eine Klage, die aufgrund dem Markenmissbrauch und zur Feststellung ihrer Rechtsfolgen eingeleitet wird. Aufgrund des Markenschutzes hat der Markeninhaber das ausschließliche Recht, die Marke zu benutzen, und kann rechtliche Schritte zu ihrem Schutz einleiten. Eine solche Klage kann derzeit ausschließlich vor dem Budapester Hauptstädtischen Gerichtshof eingeleitet werden.

  • In einer Markenmissbrauchsklage kann der Markeninhaber das Gericht auffordern, festzustellen, dass eine Markenverletzung vorliegt. Ferner kann er das Gericht auffordern, den Rechtsverletzer zu verpflichten, den Markenmissbrauch einzustellen und dem Rechtsverletzer die weitere Verletzung zu untersagen. Er kann auch eine Wiedergutmachung verlangen, d. H. das Gericht bitten, den Rechtsverletzer zu verpflichten, die Tatsache des Markenmissbrauchs zu veröffentlichen, typischerweise in Form einer Pressemitteilung.

  • Darüber hinaus kann der Markeninhaber die Beschlagnahme der gefälschten Waren oder ihr endgültiges Entfernen aus den Vertriebswegen oder derer Vernichtung Auf Ersuchen des Markeninhabers kann das Gericht den Rechtsverletzer zur Datenversorgung verpflichten, wodurch der Markeninhaber zusätzliche Marktteilnehmer erfassen kann, die an der Herstellung und/oder dem Vertrieb des gefälschten Produkts beteiligt sind.

  • Eine etablierte Marke oder Warenzeichen hat einen erheblichen Wert. Daher kann der Markeninhaber im Falle von Fälschungen, nachdem das Gericht den Markenmissbrauch festgestellt hat, auch Schadensersatz und die Rückerstattung der tatsächlichen Gewinne verlangen, die der Rechtsverletzer durch die Fälschung erzielt hat.

  • Markenmissbräuche können auch in ganz besonderen Fällen auftreten, z. wenn jemand die Marke einer anderen Person ohne Erlaubnis als Schlüsselwort für die SEO-Suchmaschinenoptimierung verwendet.

  • Im Falle eines Missbrauchs einer Marke der Europäischen Union muss die Missbrauchsklage vor dem benannten Gericht des Mitgliedstaats, das in Ungarn wieder der Hauptstädtische Gerichtshof ist, eingeleitet werden.
  • Schließlich stellen wir fest, dass Fälschungen auch strafrechtliche Folgen haben können (Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, § 384 von StGB). Daher ist es in solchen Fällen ratsam, mit größerer Vorsicht vorzugehen.

  • Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende Beratung zu den oben genannten Themen, einschließlich strategischer Planung in Bezug auf Markenschutz, Maßnahmen gegen Fälschungen und vollständige Vertretung in Missbrauchsklagen.
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